1. Abschluss
eines Vertrages
1.1 Der Beherbergungsvertrag ist abgeschlossen,
sobald Zimmer, Räumlichkeiten, sonstige
Leistungen zugesagt sind, oder sofern dies
terminlich nicht mehr möglich ist bereitgestellt
worden sind.
1.2 Der Abschluss des Beherbergungsvertrages
verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung
des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der
Vertrag geschlossen wurde.
Der abgeschlossene Vertrag kann nur aus
wichtigem Grund gekündigt werden.
1.3 Ist der Besteller nicht identisch mit dem
Gast, so haften beide für alle vertraglichen
Verpflichtungen als Gesamtschuldner.
2. An- und
Abreise
2.1 Sofern nicht anders schriftlich vereinbart,
stehen reservierte Zimmer dem Gast am Anreisetag
ab 15.00 Uhr zur Verfügung und müssen am
Abreisetag bis 11.00 Uhr geräumt sein.
2.2 Die Reservierungsdaten sind für beide
Vertragsparteien verbindlich .Reservierte Zimmer
stehen dem Leistungsnehmer nur für den
vereinbarten Zeitraum zur Verfügung. Eine
Inanspruchnahme der reservierten Zimmer über den
vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf der
Zustimmung des Hotels.
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3. Leistungen
3.1 Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf
Bereitstellung bestimmter Zimmer oder
Räumlichkeiten. Sollten vereinbarte
Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, so ist das
Hotel verpflichtet, sich um gleichwertigen
Ersatz im Hause oder in anderen Objekten zu
bemühen. Der vertragliche Leitungsumfang des
Hotels ergebt sich aus den schriftlich
getroffenen Vereinbarungen.
3.2 Werden Zimmer oder sonstige Leistungen auf
Optionsbasis reserviert, sind die Optionsdaten
für beide Parteien bindend. Nach Ablauf der
vereinbarten Optionsfrist kann das Hotel ohne
Rücksprache über die optionsgebuchten Zimmer und
Leistungen frei verfügen.
3.3 Falls nicht schriftlich etwas anderes
vereinbart ist, verstehen sich die Preise pro
Zimmer und Übernachtung , einschließlich
gesetzlicher Mehrwertsteuer. Eine Erhöhung der
Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluss geht zu
Lasten des Leistungsnehmers. Vereinbarte Preise
können nach Vertragsabschluss seitens der
Altstadthotels entsprechend den dann gültigen
Preisen ohne Vorankündigung geändert werden,
wenn zwischen Vertragsabschluss und
Leistungserbringung mehr als 6 Monate liegen.
Eventuell eingeräumte Sonderkonditionen müssen
direkt bei der Buchung bzw. Bei Anreise erwähnt
werden. Spätere Änderungen oder Reduktionen sind
nicht möglich.
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4. Zahlung
4.1 Das Entgelt für die gebuchten Leistungen ist
generell vor Abreise des Gastes fällig.
Altstadthotels sind berechtigt , jederzeit
Vorauszahlungen in Höhe des gesamten zu
erwartenden Übernachtungspreises nach Abschluss
des Beherbergungsvertrages zu verlangen. Das
Hotel kann, ohne Begründung, jegliche Bestellung
und Reservierung oder anderer Leistung, die
auszuführen ist, von der gesamten oder
teilweisen Begleichung voraussichtlich
geschuldeter Beträge im voraus abhängig machen
du zwar in Form von Anzahlungen,
Abschlagszahlungen oder bei
Gesamtvorauszahlungen.
Altstadthotels dürfen, zur Garantie einer
Reservierung und für die sich daraus ergebendes
Leistungen, eine gültige Kreditkartennummer
eines von Altstadthotels akzeptierten
Kreditkartenunternehmens anfordern.
4.2 Übersteigt der Rechnungsbetrag das 3-fache
des Übernachtungspreises, so sind Altstadthotels
berechtigt, jeweils einzelne Zwischenrechnungen,
z.B. in Form von Wochenrechungen, zu erstellen
und deren Bezahlung vom Gast zu verlangen.
4.3 Zwischenrechnungen sind vom Gast direkt nach
Erhalt zahlbar. Kommt der Gast mit seiner
Zahlung in Verzug, so kann das Hotel die
Vereinbarung mit sofortiger Wirkung aufheben.
Die Geltendmachung weiterer Kosten, insbesondere
den Ausfall anderweitiger Vermietung, bleibt
Altstadthotels vorbehalten. Rechnungen an
Firmen, Reisebüros, etc. werden nur erstellt,
wenn dem Hotel, von dem Rechnungsempfänger, eine
schriftliche Kostenübernahmeerklärung auf deren
offiziellem Geschäftspapier eingereicht und
diese von Seiten des Hotels akzeptiert wird.
Solche Rechnungen sind zahlbar binnen vierzehn
Tagen ab Rechnungsdatum, ohne Abzug und in der
auf de Rechnung ausgewiesenen Währung.
Erfüllungsort für Zahlungsverpflichtungen des
Gastes ist der Sitz des Hotels. Dies gilt auch,
wenn dem Gast die Zahlung kreditiert wurde.
4.4 Die Akzeptanz und die Auswahl von
Kreditkarten ist Altstadthotels in jedem
einzelnen Fall freigestellt, und zwar auch dann,
wenn die grundsätzliche Akzeptanz von
Kreditkarten durch Aushänge im Hotel angezeigt
wird. Die Entgegennahme von Schecks,
Kreditkarten und sonstigen Zahlungsmitteln
erfolgt im übrigen nur erfüllungshalber.
4.5 Preise für Gruppen gelten nur aufgrund
gesonderter schriftlicher Vereinbarungen.
Anderfalls sind die jeweils gültigen
Gruppenpreislisten von Altstadthotels
massgeblich. Die Wirksamkeit jeder Reservierung
für Gruppen hängt im übrigen von der Bezahlung
einer Anzahlung in Höhe eines Betrages von 80%
der zu reservierenden Leistungen ab, wobei die
Anzahl vier Wochen vor Ankunft der Gruppe bei
Altstadthotels eingegangen sein muss, damit die
Reservierung endgültig wirksam wird. Bei
Gruppenreservierungen behält sich das Hotel vor,
das Kontingent der nicht in Anspruch genommen
Zimmer zu verringern und/oder den vereinbarten
Preis zu ändern, wenn weniger als 75% der
vereinbarten Zimmer in Anspruch genommen werden.
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5. Stornierungen
5.1 Bei Um- bzw. Abbestellungen von reservierten
Hotelzimmern, Funktionsräumen und Arrangements
werden in Rechnung gestellt:
a) Bis 6 Wochen vor Ankunft, keine Kosten.
b) Bis 3 Wochen vor Anreise, 50% der
vereinbarten Leistungen.
c) Bei weniger als 3 Wochen vor Anreise, 80% der
vereinbarten Leistungen.
Das Hotel bezeichnet eine Reservierung als
Gruppenreservierung bei einer
Personenzahl ab 15.
5.2 Für Einzelreservierungen:
a) Bis 2 Tage vor Ankunft, kostenfrei
b) Ab 2 Tage vor Anreise (nach 12.00 Uhr), 80%
der vereinbarten Leistungen.
Übernachtungen, die weder in Anspruch genommen
noch storniert wurden, werden mit 80% des
Arrangements in Rechnung gestellt. Es ist
hierbei unerheblich, ob das Hotel ausgebucht ist
oder nicht. Sämtliche Stornierungen müssen
schriftlich erfolgen
5.3 Veranstaltungen und Restaurantbuchungen für
Gruppen ab 15 Personen: Für vereinbarte
Veranstaltungen und die Bereitstellung von
Räumlichkeiten haben folgende Stornofristen
Gültigkeit:
a) über 30 Tage: Berechnung der
Bereitstellungskosten entfällt,
b) 29. bis Tag der Anreise Bereitstellungskosten
Zahlungsziel 14 Tage, per Banküberweisung oder
bar ohne Abzüge.
5.4 Garantiezahl/Änderung 8 Tage müssen vor
Veranstaltung angeben werden. Weiter Änderungen
möglich bis zu 10% der Gesamtpersonenzahl bis
Vormittag 2 Tage vor Veranstaltung. (wg. Einkauf
& Vorbereitung).
5.5 Bei Veranstaltungen bis nach 1.00 Uhr werden
pro Mitarbeiter/Std. 27,--€ in Rechnung
gestellt.
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6. Haftung
6.1 Der Gast oder der Veranstalter haften
gegenüber Altstadthotels für die von ihm oder
ihren Gästen verursachten Schäden.
6.2 Altstadthotels haftet gegenüber dem Gast
bzw. dem Vertragspartner nicht, wenn die
Leistungserbringung im Falle eines Streiks oder
infolge höherer Gewalt unmöglich wird.
Altstadthotels bemüht sich in diesen Fällen um
eine anderweitige Beschaffung gleichwertiger
Leistungen.
6.3 Altstadthotels haften gegenüber dem Gast
nach den Bestimmungen BGB 6.4 Bringt der Gast
ein Kfz mit und wird dies auf einen von
Altstadthotels bereitgestellten Abstellplatz
geparkt, so beschränkt sich die Haftung von
Altstadthotels auf die Maßgabe der hierfür
abgeschlossenen Haftpflichtversicherungen.
6.5 Im Falle von Veranstaltungen obliegt es dem
Vertragspartner , mitgebrachte Gegenstände gegen
Diebstahl oder Beschädigungen oder Zerstörungen
zu versichern. Eine Haftung von Altstadthotels
wird ausgeschlossen.
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7. Kündigung
7.1 Benutzt der Gast die ihm überlassenen Räume
zu einem anderen als vereinbarten Zweck, so
steht Altstadthotels ein außerordentliches
Kündigungsrecht zu. Politische Veranstaltungen
sind bei der Anmeldung deutlich zu kennzeichnen.
Hat Altstadthotels begründeten Anlass zu der
Annahme, dass eine Veranstaltung den
reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit
oder den Ruf des Hauses bzw. der Gäste
gefährdet, ebenso im Falle der höheren Gewalt
oder innerer Unruhen, kann Altstadthotels das
Vertragsverhältnis ebenfalls fristlos kündigen.
7.2 Das gleiche gilt, falls ein Veranstalter
ohne Zustimmung von Altstadthotels in einer
Tageszeitung wirbt, die der Einladung zu
Vorstellungsgesprächen bzw. zu Verkaufs-
veranstaltungen dienen, In diesen Fällen steht
dem Hotel der Anspruch auf die vereinbarte
Vergütung auch im Kündigungsfalle zu. 7.3
Kündigung aus betrieblichen Gründen kann von
Altstadthotels 6 Wochen vor Buchungstermin
erfolgen.
8. Änderungen der
AGB
Altstadthotels behält sich vor, diese
Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen
für Gastgeber jederzeit ohne Vorankündigung zu
ändern.
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9. Unwirksamkeit,
geltendes Recht, Gerichtsstand
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz
oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder
werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen dieser AGB davon unberührt. Die
unwirksame oder nichtige Bestimmung ist
einvernehmlich durch eine wirksame Bestimmung zu
ersetzen, die dem mit der unwirksamen oder
nichtigen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen
Zweck am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für
Lücken in diesen AGB.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist
Burghausen.
Stand 20.12.2002
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